Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 5027/09

Tenor

Der Bescheid der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 10. Juli 2009 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem beklagten Land wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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