Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 1713/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Rückforderungsbescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 05.10.2010 wird insoweit wiederhergestellt, als mit dem Bescheid auch die Sonderzahlung für das Jahr 2004 zurück¬gefordert wird.

Der Antrag im Übrigen wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 16.549,52 Euro festgesetzt.


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