Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 1642/10

Tenor

1. Der Hauptantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten dieses Teils des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

3. Von dem Verfahren wird der den Hilfsantrag betreffende Teil ge-mäß § 93 VwGO abgetrennt und unter einem den Beteiligten noch mitzuteilenden Aktenzeichen fortgeführt.


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