Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 3840/10

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Auf¬hebung seines Bescheides vom 11. Mai 2010 verpflichtet, dem Kläger einen weiteren Betriebs-kostenzuschuss in Höhe von 47.746,97 Euro zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Ge¬richtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits¬leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.


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