Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 6908/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Umsetzungsverfügung des Polizei-präsidiums E vom 24. März 2009 aufzuheben und den Klä¬ger auf seinen früheren Dienstposten (Direktion GE/BP/PSD/LRST) in die Funktion eines Polizeireiters rückumzusetzen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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