Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 34 K 1226/10.PVL

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet ist, dem Vorsit-zenden des Antragstellers, ersatzweise seinem Stellvertreter, quar-talsweise einen Ausdruck einer aktualisierten, kombinierten Stel¬len-besetzungsliste auszuhändigen, aus der sich folgende Angaben ent-nehmen lassen:

1. der Stellentyp (Planstelle, Stelle, Leerstelle),

2. die Wertigkeit der Stelle (Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe),

3. der Vermerk, ob die Stelle ganz, teilweise oder nicht belegt ist,

4. der Namen des (Plan-) Stelleninhabers,

5. seine Besoldungs- oder Entgeltgruppe,

6. der Zeitpunkt der letzten technischen Stellen-Umbuchung und

7. das zugehörige Haushaltskapitel.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.