Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 4888/10

Tenor

Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Be-scheides des Landesamts für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2010 verpflichtet, der Klägerin für 25 Urlaubs-tage aus den Jahren 2007 und 2008 eine finanzielle Abgeltung zu ge-währen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens zu 56 Prozent, die Klägerin trägt sie zu 44 Prozent.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird gestattet, die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleis¬tung oder Hinterlegung in Höhe des auf-grund des Urteils vollstreck¬baren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Voll¬streckung Sicher-heit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leis¬tet.

Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.