Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 3236/10.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesam-tes für Migration und Flüchtlinge vom 28. April 2010 verpflichtet, die Klägerin als Asylberechtigte anzuerkennen und festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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