Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 5315/08

Tenor

Der Bescheid des Landrates des Beklagten über die Kreisumlage und Mehrbelastung gemäß § 56 KrO NRW für das Haushaltsjahr 2007 vom 5. Juli 2007 und der Widerspruchsbescheid des Landrates des Beklagten vom 18. Juni 2008 werden aufgehoben, soweit darin die Jugendamtsumlage für die Klägerin auf mehr als 596.862,96 Euro festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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