Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 2070/10

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11. Februar 2010 verpflichtet, die Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Antrag, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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