Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 3243/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht das beklagte Bundeseisenbahnvermögen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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