Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 7697/09

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache insoweit erledigt ist, als der Kläger Auskunft über die Höhe der Herrn I seit dem 1. Dezember 2007 zustehenden monatlichen Altersrente begehrt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten für den jeweiligen Vollstreckungsschuldner gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betra¬ges vorläufig vollstreckbar.


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