Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 2696/09.A

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage im Hin-blick auf die Anerkennung als Asylberechtigte gemäß Art. 16 a des Grundgesetzes (GG) zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig voll-streckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwen¬den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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