Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 4142/08

Tenor

Der Umlagebescheid des Beklagten vom 18. Juli 2007 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 28. April 2008 werden aufgehoben, soweit darin die Landschaftsumlage für die Klägerin für das Haushaltsjahr 2007 auf mehr als 19.891.256,-- Euro jährlich / 1.657.604,60 Euro monatlich festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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