Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 3591/10

Tenor

Der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 13. August 2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26. April 2010 wird auf-gehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.