Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 3632/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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