Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 1668/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage (17 K 6791/10) gegen den Bescheid des Landrats des Antragsgegners vom 9. September 2010 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.


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