Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 L 542/11

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird ab-ge¬lehnt.

2. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Ordnungs-ver¬fügung der Antragsgegnerin vom 4. März 2011 wird ab-gelehnt.

3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festge-setzt.


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