Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 4308/09

Tenor

Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 12. Juni 2009 wird aufge-hoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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