Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 I 4/08

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das selbstständige Beweisverfahren be-endet ist.

2. Der Antragstellerin wird eine Frist zur Erhebung der Klage gegen die Antragsgegnerin in der Hauptsache bis zum 30. Juni 2011 ge-setzt.

3. Der Streitwert wird auf 27.558,63 Euro festgesetzt.


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