Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 6539/10

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 14. Mai 2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 1. September 2010 verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 11. Oktober 2009 auf Übernahme der Kosten der Fortbildungsmaßnahme „Strukturelle Osteopathie/Chiropraktik nach Ackermann“ in Höhe der Kursgebühren, des Verdienstausfalls für drei Tage, des Mehraufwands für Ernährung und der Fahrtkosten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden gegeneinander aufgehoben.

Die Berufung wird zugelassen.


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