Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 183/11

Tenor

Der Antrag wird einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.


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