Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 K 3200/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der au-ßergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Beigeladene jeweils vor der Voll¬streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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