Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 6097/10

Tenor

Der Bescheid des Polizeipräsidiums E vom 28. Juni 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. September 2010 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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