Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 K 7860/09

Tenor

Der Genehmigungsbescheid des Beklagten vom 27. Oktober 2009 betreffend die Zulassung des eingeschränkten Nachtbetriebes (1.000 kW in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr) für die auf dem Grundstück G1 in F betriebene Windkraftanlage wird aufgehoben.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte und die Beigeladene dürfen die Vollstreckung in Höhe des jeweils auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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