Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 1287/11

Tenor

Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Be-scheides des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 6. Dezember 2010 verpflichtet, der Klägerin für 7 Urlaubstage aus dem Jah¬r 2010 eine finanzielle Abgeltung zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 7/8 und das be-klagte Land zu 1/8.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird gestattet, die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Voll¬streckung Sicher-heit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leis¬tet.

Die Berufung wird zugelassen.


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