Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 4868/10

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfah-ren eingestellt. Im Übrigen wird die Beschränkung der Geschwindig-keit auf 30 km/h auf der Tallee ab der Kreuzung L Straße, L1straße und der U Straße bis zu deren Ende in E aufgehoben.

Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutrei-benden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstre-ckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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