Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 984/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tra-gen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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