Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 2850/10.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. März 2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-trei¬benden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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