Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 2900/11.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. April 2011 (Az. 0000000-170) wird insoweit aufgehoben, als den Klägern in Ziffer 4 des Bescheides eine Ausreisefrist von 30 Tagen gesetzt wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Gerichtsbescheides vollstreck-baren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kos-ten leistet.


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