Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 39 L 775/11.PVB

Tenor

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird vorläufig bis zur Ent-scheidung in der Hauptsache festgestellt, dass der Mitgliedschaft der Beschäftigten S im Antragsteller nicht entgegen¬steht, dass ihr teil-weise Tätigkeiten gemäß § 44 g Abs. 1 SGB II zu¬gewiesen sind.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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