Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 1405/11.A

Tenor

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz bewilligt und Rechtsanwalt H aus L beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 5555/11.A wird angeordnet, soweit mit dieser die Aufhebung der im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. August 2011 unter Nr. 4 ausgesprochenen Abschiebungsandrohung beantragt wird.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichts¬kosten nicht erhoben werden.


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