Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 2961/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher¬heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwen¬den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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