Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 2098/10

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 7. Dezember 2009 und des Widerspruchsbescheides vom 18. Februar 2010 verpflichtet, die Versorgungsbezüge der Klägerin in Höhe des amtsunabhängigen Mindestruhegehalts festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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