Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 6040/09

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19. September 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. August 2009 verpflichtet, der Klägerin Kindererziehungszu¬schläge und Kindererziehungsergänzungszuschläge zum Mindestru¬hegehalt ab Juli 2007 für die Kinder U und D zu gewäh¬ren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das be-klage Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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