Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 444/11

Tenor

Der Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2010 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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