Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 10 L 1570/11

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage (10 K 6216/11) der Antrag-stellerin gegen den Bescheid der E vom 26. August 2011 in Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 26. September 2011 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 19.000,- Euro festgesetzt.


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