Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 1431/11

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anord-nung verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft darüber zu er-teilen, ob am Samstagabend, den 00.0. 2011, ein behördlicher Einsatz der Polizei und Steuerfahndung E im Swinger Club „X“ in X1 (Niederrhein) stattgefunden hat, wie lange dieser Einsatz gedauert hat, wer bei diesem Einsatz federführend war und wer ihn veranlasst hat, ob bei diesem Einsatz Beweismaterial gesichert wurde und ob es Festnahmen gegeben hat bzw. Haftbefehle erlas¬sen wurden.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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