Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 3677/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.186,60 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutrei-benden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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