Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 5488/11

Tenor

Der Bescheid über Grundbesitzabgaben – Änderungsbescheid – der Beklagten vom 12. August 2011 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Be-klagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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