Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 293/11

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 22. Dezember 2010 wird aufgeho-ben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Klä¬ger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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