Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1706/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. Der Beigeladene zu 2. trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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