Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 3489/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 04.05.2011 verpflichtet, dem Kläger Einsicht in das Gutachten des Rechtsamtes der Beklagten aus dem Jahr 2008 zu möglichen Haftungsansprüchen der Stadt N im Zusammenhang mit getätigten Derivatgeschäften zu gewähren.

Die Beklage trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklage darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.