Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 6241/10

Tenor

Soweit das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 1. April 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbe-scheides vom 24. August 2010 aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck¬bar.


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