Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 7801/11

Tenor

Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 29. November 2011 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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