Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 316/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 1744/12 des Antragstellers gegen den Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 12. Januar 2012 zur Erweiterung und zum Betrieb einer Anlage zur Haltung und zur Aufzucht von Truthühnern (Puten) mit 55.410 Tier-plätzen (davon 35.777 Bestand) und 175 Rinder (davon 175 Tierplätze Bestand) einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen wird wie-derhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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