Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 4376/11

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30. Juni 2011 verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag für den Pfle-geplatz der Frau T Pflegewohngeld von monatlich 738,90 Euro ab dem 1. November 2010 bis zum 31. Dezember 2010 und von monatlich 743,16 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Oktober 2011 zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Be-klagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.