Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 L 989/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 4430/12 gegen die Rück-nahme der Baugenehmigung und Stilllegungsverfügung der An-tragsgegnerin vom 5. Juni 2012 (Az.: 00/00-XX-0000/12) wird wieder-hergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.


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