Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 9119/10

Tenor

Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 22. November 2010 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklag¬ten kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle¬gung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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