Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 K 4307/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 28. Juli 2011 verpflichtet, den Kläger zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. 


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